FCK-Fußballschule „on tour“

FCK-Fußballschule "on tour"

Wann

01.09.2022 - 02.09.2022    
09:45 - 15:15

Wo

Sportplatz des TuS Olsbrücken
Am Hahngraben 4, Olsbrücken, 67737

Der 1. FC Kaiserslautern sucht die Nähe zu den Vereinen aus unserer Region und möchte mit der Fußballschule „on Tour“ allen Jugendspielern und Jugendspielerinnen die Möglichkeit bieten, vor Ort mit den Trainern der FCK Fußballschule zu trainieren.

Alle Trainer der Fußballschule „on Tour“ des 1.FC Kaiserslautern sind lizenziert und besitzen eine Ausbildung im sportlichen Bereich.

FCK-Fußballschule “on tour”

Die FCK Fußballschule „on Tour“ ist zu Gast beim TuS Olsbrücken und trainiert beim Fußball-Ferien-Camp mit den fußballbegeisternden Kids/ Jugendlichen.

Feriencamp für die Jahrgänge 2009 – 2014:

  • Datum: Donnerstag, 01.09.2022 und Freitag, 02.09.2022
  • Zeit: jeweils von 09:45 Uhr bis 15:15 Uhr
  • Ort: Sportplatz TuS Olsbrücken
  • Preis: 115 EUR pro Teilnehmer/in

Die Kinder sind über die volle Zeit betreut. Für Essen und Trinken ist gesorgt.

Das Paket enthält

  • 2 Tage FCK-Fußballschule
  • Verpflegung
    • 2 x frisch zubereitetes Mittagessen, Snacks, Obst sowie unbegrenzt Getränke
  • FCK-Trikot, Hosen, Stutzen
  • Trinkflasche

Bitte mitbringen

  • Fußballschuhe
  • Schienbeinschützer

 

 

 

Wir nehmen ab sofort Eure Anmeldungen entgegen.

Bitte gebt uns dazu dieses Formular (Word, ausfüllbar oder zum Ausdrucken) rechtskräftig unterschrieben zurück.  (info@tus-olsbruecken.de)

Ihr erhaltet anschließend in den kommenden Tagen eine Bestätigung eurer Anmeldung. 

 


Die AGBs

Veranstalter ist der TuS Olsbrücken 1898 e.V.

§1 Teilnahme

  • Es können alle Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 14 Jahren teilnehmen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben. Mit der Anmeldung und dem Eingang der Teilnahmegebühr ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Erfolgt keine Abmeldung entsprechend der nachstehenden Regelungen, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
  • Die Anmeldung kann nur durch den Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit der Anmeldung die Richtigkeit der angegebenen Daten.

§2 Rücktritt

  • Eine kostenfreie Stornierung vor Camp-Beginn ist nach Bestätigungserhalt nicht mehr möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme am Camp fallen die vollen Kosten an. Eine Umbuchung oder Übertragung ist vor Camp-Beginn gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich.
  • Im Krankheitsfall des Teilnehmers kann vor Camp-Beginn vom Vertrag zurückgetreten werden. Wenn bei Anmeldung ein Rücktrittsschutz abgeschlossen wurde und ein ärztliches Attest vorliegt, wird die Teilnahmegebühr voll zurück erstattet. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird die Teilnahmegebühr nicht zurück erstattet.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.

§3 Krankheiten/Verletzungen

  • Ich versichere, dass mein Kind an keiner meldepflichtigen Krankheit leidet. Sollte vor der Veranstaltung eine Änderung eintreten, verpflichte ich mich, die Leitung davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht bei gesundheitlichen Probleme wie z. B. Diäten, Allergien, Medikamenteneinnahme, Hitzeempfindlichkeit oder Bewegungseinschränkungen.
  • Es wird gestattet, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hier z. B. kleine Schürfwunden (Desinfektion/Wundsalbe) oder Insektenstiche. Falls erforderlich, dürfen vom Arzt dringende Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen (einschließlich dringend erforderlicher Operationen) veranlasst werden, wenn das Einverständnis des Erziehungsberechtigten auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtszeitig eingeholt werden kann.
  • Wenn die Veranstaltungsleitung für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die entstandenen Auslagen vom Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.

§4 Versicherung

  • Jeder Teilnehmer muss über seinen Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Teilnehmer ist weder während der Veranstaltung, noch auf dem Hin- und Rückweg durch des TuS Olsbrücken 1898 e. V. versichert.

§5 Haftung

  • Mir ist bekannt, dass bei wiederholter, grober Nichtbeachtung von Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen mein Kind für weitere Veranstaltungen ausgeschlossen werden kann.
  • Weiterhin ist bekannt, dass für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände meines Kindes keine Haftung seitens des Veranstalters übernommen wird.
  • Der TuS Olsbrücken 1898 e. V. haftet nur für Schäden, welche vom TuS Olsbrücken 1898 e. V. oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden.
  • Während der Veranstaltung der Fußballschule sind die Leiter und Betreuer vom TuS Olsbrücken 1898 e. V. verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmern abzuhalten. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schäden an Gesundheit oder Eigentum entstehen können. Die Haftung des TUS Olsbrücken 1898 e.V. ist insoweit bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§6 Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten

  • Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass während des Lehrgangs vom Teilnehmer getätigte Bild- und / oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und / oder anderen PR-Maßnahmen des TuS Olsbrücken 1898 e. V. und seiner Dienstleister honorarfrei verwendet werden dürfen. Dies umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere die Veröffentlichung auf den Internet- und Social-Media-Präsenzen des TuS Olsbrücken 1898 e. V. Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass persönliche Daten gespeichert, im Rahmen vereinseigener Zwecke verwendet und an Verantwortliche des Vereins weitergereicht werden dürfen. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.